Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen

Lt. Arbeitnehmerschutzgesetz §4 und §5 ASchG sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu evaluieren und nachvollziehbare Maßnahmen zur Verbesserung zu setzen. EU weit wird ab 2012 verstärkt das Thema „Prävention psychosozialer Risiken“ thematisiert, Arbeitsinspektorate führen verstärkt Kontrollen durch. Von der Behörde können bei Nichteinhaltung Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Zusätzliche Vorteile sind die langfristige Kostenersparnis (z.B. weniger Krankenstände, Unfälle, Fehler)  und ein Imagegewinn für das Unternehmen, wenn es sich verantwortungsvoll für „Gesundheit am Arbeitsplatz“ einsetzt.

UmsetzungWir unterstützen Sie bei den erforderlichen Evaluierungen

Ausgehend von einer gesetzeskonformen Arbeitsplatzevaluierung und der Bewertung von Gefährdungen und Belastungen, erstellen wir alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsdokumente und entwerfen einen konkreten Maßnahmenplan.

Idealerweise erfolgt die konsequente Umsetzung der Folgemaßnahmen durch eine Projektgruppe aus firmeninternen MitarbeiterInnen. Wir begleiten das Projektteam in beratender Funktion – auf Wunsch übernehmen wir auch die Gesamtkoordination.

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