Krankurs bis 30t

Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.: 450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für die Bedienung von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen.

Ziele

Inhalte

Methoden

Theorie, Praxis. Prüfung

Dauer

Je nach Teilnehmeranzahl, mindestens 9 Lehreinheiten.

Termine & Anmeldung

Derzeit keine Termine ausgeschrieben!
Sie können uns aber gerne Ihr Interesse mitteilen.


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