Krankurs bis 30t
Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.: 450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für die Bedienung von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen.
Ziele
- Sie eignen sich die Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen, Säulendreh- und Wandschwenkkränen notwendig sind, an.
Inhalte
- Grundbegriffe der Mechanik und der Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise von Kranen
- Mechanische und elektrische Ausrüstung von Kranen, Tragmittel
- Sicherheitseinrichtungen von Kranen sowie Betrieb und Wartung von Kranen
- Verständigungszeichen beim Kranbetrieb
- Lastaufnahmemittel und Anhängen von Lasten
- ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften sowie sonstige Rechtsvorschriften
- Normen und Richtlinien die für eine sichere Durchführung von Kranarbeiten in Betracht kommen
- Praktische Bedienung von Kranen
- Prüfung und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführerausweises
Methoden
Theorie, Praxis. PrüfungDauer
Je nach Teilnehmeranzahl, mindestens 9 Lehreinheiten.Termine & Anmeldung
Derzeit keine Termine ausgeschrieben!
Sie können uns aber gerne Ihr Interesse mitteilen.
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