Staplerkurs
Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.:450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBI Nr.:441/1975 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Stapler.
Ziele
- Sie erlernen in theoretischen und praktischen Übungesseinheiten gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007, welche zum Führen von Hubstaplern nachzuweisen ist, die erforderlichen Voraussetzungen.
Inhalte
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Grundbegriffe der Mechanik und der Elektrotechnik
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Vorschriften und Normen
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Aufbau und Arbeitsweise, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern
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Sicherheitseinrichtungen von Staplern sowie Betrieb und Wartung von Hubstaplern
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Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie sonstige Rechtsvorschriften
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Normen und Richtlinien, die für einen sicheren Betrieb von Staplern in Betracht kommen
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Praktische Bedeutung von Staplern
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Fahren und Arbeiten mit dem Hubstapler
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Prüfung und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Hubstaplerführerausweises
Methoden
Theorie, Praxis. Prüfung.Dauer
Je nach Teilnehmeranzahl, mindestens 20,5 Lehreinheiten.Termine & Anmeldung
Derzeit keine Termine ausgeschrieben!
Sie können uns aber gerne Ihr Interesse mitteilen.
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